Informationen zur Windenergie

Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans er Region Augsburg

Gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 des BayLplG und § 9 Abs. 2 des ROG teilte der Regionale Planungsverband Augsburg mit, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg am 13. November 2024 den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplans der Region Augsburg zur Kenntnis genommen und die Geschäftsstelle des Planungsverbandes beauftragt hat, das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG und § 9 des ROG einzuleiten.

Gegenstand des Fortschreibungsentwurfes sind:

-          Festlegungen (Ziele und Grundsätze der Raumordnung)

-          Tekturkarte „Nutzung der Windenergie“ zu Karte 2b „Siedlung und Versorgung“

-          Begründung der Festlegungen

-          Anlage 2 zur Begründung des Regionalplans

-          Anlage 3 zur Begründung des Regionalplans

-          Umweltbericht (als gesonderter Bestandteil der Begründung) mit Anlage 1 (Datenblätter zum Umweltbericht) und Anlage 2 (Abschätzung / Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie der EU)

Zusätzliche erläuternde Materialien:

-          Erläuternde Arbeitskarte zur Tekturkarte „Nutzung der Windenergie“ zu Karte 2b „Siedlung und Versorgung“

-          Änderungsbegründung

-          ergänzendes Material: Datenblätter der nach Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) entfallenen Gebiete

Der Entwurf zur Fortschreibung sowie die erläuternden Materialien zum Entwurf sind ab dem 08.01.2025 unter www.regierung.schwaben.bayern.de (unter Service / Raumordnung, Regionalplanung / Regionalplanfortschreibungen) und unter

www.rpv-augsburg.de im Internet eingestellt.

Außerdem sind der Fortschreibungsentwurf sowie die erläuternden Materialien bei der kreisfreien Stadt Augsburg, den Landratsämtern Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a.d.Donau und Donau-Ries sowie bei der Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde zur Einsicht ausgelegt (§ 9 Abs. 2 Sätze 3 und 5 ROG).

Bis zum 07.04.2025 haben Sie Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Augsburg zum Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht schriftlich oder elektronisch zu äußern (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an den Regionalen Planungsverband Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, oder an geschaeftsstelle@rpv-augsburg.de.

Für den Fall, dass bis zum vorgenannten Termin keine Stellungnahme eingegangen ist, gehen wir davon aus, dass gegen den Fortschreibungsentwurf keine Einwendungen bestehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG). 

Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG)

Der Regionale Planungsverband Augsburg weist bereits jetzt darauf hin, dass bei etwaigen Änderungen des Planentwurfs nach Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens von der erneuten Durchführung eines Beteiligungsverfahrens abgesehen werden kann, wenn durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden (Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG).

Ferner kann gemäß § 9 Abs. 5 ROG unter bestimmten Voraussetzungen bei nur geringfügigen Änderungen einschließlich der Ergänzung oder Aufhebung einzelner Festlegungen die Beteiligung auf die berührte Öffentlichkeit und die von der

Änderung in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschränkt werden.

Wir geben abschließend den Hinweis, dass den Verfahrensbeteiligten nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens und nach Beschlussfassung des Planungsausschusses über die die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens berücksichtigende Planfassung mit den Zielfestlegungen, als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, diese zur Kenntnis gegeben wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG). Dies wird in der Weise geschehen, dass das Protokoll des Planungsausschusses mit einer Anlage, aus der die beschlossenen Zielfestlegungen entnommen werden können, in das Internet eingestellt und bei der Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme ausliegen wird.

Regionaler Planungsverband Augsburg

Geschäftsstelle beim Landratsamt Augsburg

Prinzregentenplatz 4

86150 Augsburg

Internet: www.rpv-augsburg.de

Tel.: (0821) 3102 – 3242

Fax: (0821) 3102 – 1360

E-Mail: geschaeftsstelle@rpv-augsburg.de