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Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt, dass folgende Nachweise vor Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt werden müssen bzw. folgende Verpflichtungen eingegangen werden müssen:

 

-  Vorlage der Einverständniserklärungen der Eigentümer der angefragten Flächen

-  Vorlage eines bestätigten Einspeisepunktes durch den Netzbetreiber

-  Vorlage der derzeitigen Flächennutzung inklusive Bodenzahl

-  Die geplante Anlage darf nicht in ortsbildprägender Lage angesiedelt werden

-  Es ist ein Konzept bzgl. einer Bürgerbeteiligung (finanziell) vorzulegen sowie eine Infoveranstaltung für die Bürger durchzuführen

-  Betreiber/-innen müssen ihren Gewerbestandort und eine eigene Betriebsstätte in der Gemeinde Marxheim vorweisen

-  Im Rahmen des § 6 EEG 2021 ist die Gemeinde Marxheim für die tatsächlich eingespeiste Strommenge finanziell zu beteiligen (derzeit 0,2 Cent pro Kilowattstunde)

-  Für die Wegenutzung muss der Betreiber 1% der Einspeisevergütung an die Gemeinde Marxheim bezahlen

-  Es wird eine Rückbauverpflichtung vorgeschrieben. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Konzepts.

-  Es ist ein Nachweis des Grundstückverpächters vorzulegen, dass auf dessen Dachflächen eine Photovoltaikanlage vorhanden ist

-  Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit Übernahme sämtlicher Kosten (Bauleitplanverfahren, Ausgleichsflächen, etc.) durch den Betreiber.

 

Nach Vorlage aller Punkte findet eine entsprechende Einzelfallprüfung durch den Gemeinderat statt.