Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt, dass folgende Nachweise vor Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt werden müssen bzw. folgende Verpflichtungen eingegangen werden müssen:

 

Vorlage der Einverständniserklärungen der Eigentümer der angefragten Flächen

Vorlage eines bestätigten Einspeisepunktes durch den Netzbetreiber

Vorlage der derzeitigen Flächennutzung inklusive Bodenzahl

Die geplante Anlage darf nicht in ortsbildprägender Lage angesiedelt werden

Es ist ein Konzept bzgl. einer Bürgerbeteiligung (finanziell) vorzulegen sowie eine Infoveranstaltung für die Bürger durchzuführen

Betreiber/-innen müssen ihren Gewerbestandort und eine eigene Betriebsstätte in der Gemeinde Marxheim vorweisen

Im Rahmen des § 6 EEG 2021 ist die Gemeinde Marxheim für die tatsächlich eingespeiste Strommenge finanziell zu beteiligen (derzeit 0,2 Cent pro Kilowattstunde)

Für die Wegenutzung muss der Betreiber 1% der Einspeisevergütung an die Gemeinde Marxheim bezahlen

Es wird eine Rückbauverpflichtung vorgeschrieben. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Konzepts.

Es ist ein Nachweis des Grundstückverpächters vorzulegen, dass auf dessen Dachflächen eine Photovoltaikanlage vorhanden ist

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit Übernahme sämtlicher Kosten (Bauleitplanverfahren, Ausgleichsflächen, etc.) durch den Betreiber.

 

Nach Vorlage aller Punkte findet eine entsprechende Einzelfallprüfung durch den Gemeinderat statt.