Der Gemeinderat hat zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen festgelegt, dass folgende Nachweise vor Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt werden müssen bzw. folgende Verpflichtungen eingegangen werden müssen:
- Vorlage der Einverständniserklärungen der Eigentümer der angefragten Flächen
- Vorlage eines bestätigten Einspeisepunktes durch den Netzbetreiber
- Vorlage der derzeitigen Flächennutzung inklusive Bodenzahl
- Die geplante Anlage darf nicht in ortsbildprägender Lage angesiedelt werden
- Es ist ein Konzept bzgl. einer Bürgerbeteiligung (finanziell) vorzulegen sowie eine Infoveranstaltung für die Bürger durchzuführen
- Betreiber/-innen müssen ihren Gewerbestandort und eine eigene Betriebsstätte in der Gemeinde Marxheim vorweisen
- Im Rahmen des § 6 EEG 2021 ist die Gemeinde Marxheim für die tatsächlich eingespeiste Strommenge finanziell zu beteiligen (derzeit 0,2 Cent pro Kilowattstunde)
- Für die Wegenutzung muss der Betreiber 1% der Einspeisevergütung an die Gemeinde Marxheim bezahlen
- Es wird eine Rückbauverpflichtung vorgeschrieben. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Konzepts.
- Es ist ein Nachweis des Grundstückverpächters vorzulegen, dass auf dessen Dachflächen eine Photovoltaikanlage vorhanden ist
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit Übernahme sämtlicher Kosten (Bauleitplanverfahren, Ausgleichsflächen, etc.) durch den Betreiber.
Nach Vorlage aller Punkte findet eine entsprechende Einzelfallprüfung durch den Gemeinderat statt.