Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerberinnen und Bewerbern durch die Gemeinde Marxheim
1. Kontakt
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Gemeinde Marxheim
Pfalzstr. 2
86688 Marxheim
vertreten durch den 1. Bürgermeister Alois Schiegg
Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Marxheim gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Gemeinde Marxheim
Datenschutzbeauftragter
datenschutz@gemeinde-marxheim.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Bewerbungs-daten, soweit dies erforderlich ist, um Ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung im Hinblick auf die Stelle, auf die Sie sich bewerben, zu beurteilen (vgl. Art. 33 Abs. 2 Grundge-setz für die Bundesrepublik Deutschland – GG).
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Bewerbungsdaten zu dem vorgenannten Zweck erfolgt auf Grundlage von Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG), bei Bewerbungen im Tarifbeschäftigtenbereich in entsprechender Anwendung.
3. Freiwilligkeit bzw. Bereitstellungspflicht
Für die Durchführung eines rechtmäßigen Auswahlverfahrens – und damit insbesondere für die Beurteilung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Hinblick auf die zu besetzende Stelle (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG) – benötigen wir bestimmte personenbezogene Daten über Sie. Sofern Sie diese personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass wir Sie für die zu besetzende Stelle nicht berücksichtigen können.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Gemeinde Marxheim erhalten – im erforderlichen Umfang – der Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragte und ggf. können Daten im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren an zuständige interne Geschäftsbereiche übermittelt werden.
5. Speicherdauer
Kommt es zu keinem Beschäftigungsverhältnis, so werden die Bewerbungsunterlagen nach Bekanntgabe der Absageentscheidung nach den einschlägigen Vorschriften gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen der Gemeinde Marxheim entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung nehmen wir Ihre personenbezogenen Bewerbungsdaten im erforderlichen Umfang in die Personalakte auf. Die Aufbewahrung von Unterlagen in Personalakten richtet sich nach Art. 109 f. BayBG, bei Tarifbeschäftigten in entsprechender Anwendung.
6. Rechte der betroffenen Person
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Bewerbungsdaten durch die Gemeinde Marxheim richten sich Ihre Rechte vorwiegend nach Art. 15 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls ein Aus-schluss dieser Rechte können sich dabei insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung selbst sowie aus Art. 9, 10 und 20 BayDSG ergeben. Grundsätzlich können Sie Auskunft darüber verlangen, ob die Gemeinde Marxheim personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO).
Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder un-vollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch die Gemeinde Marxheim jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Marxheim.