Richtlinien für Altortbelebung und Wohnbauförderung

Die Gemeinde Marxheim gewährt ab 01.07.2022 Zuwendungen für Investitionen zur Erhaltung, Wiederbelebung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um Leerstand in den Ortsteilen zu revitalisieren. Ziel ist es, die Wohnqualität in den Altorten zu erhöhen und eine Nachverdichtung und Nutzung von Freiflächen im Innenbereich zu erreichen bzw. zu stärken. Damit soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete und eine Verödung der Ortskerne verhindert und der Flächenverbrauch reduziert werden.